Ein einziges Objekt, eine einzige Entscheidung: Wenn Bern die Einzigartigkeit der Angelegenheit mit Füßen tritt

Es ist kein juristisches Detail. Es ist ein demokratischer Riss. Wenn man versucht, dem Volk untrennbare Pakete aufzuzwingen, die unzusammenhängende Themen vermischen, vereinfacht man nicht – man zwingt. Hinter dem technischen Deckmantel wankt ein Grundprinzip: das, welches garantiert, dass jeder Bürger frei und nach bestem Wissen und Gewissen über einen klaren Gegenstand abstimmt. Und wenn dieser Riegel springt, gerät die gesamte Mechanik der direkten Demokratie aus dem Gleichgewicht.

 

Die Schweizer direkte Demokratie beruht nicht nur auf der Abstimmung. Sie beruht auf einer grundlegenden Forderung: Klarheit. Klarheit der Fragestellung, Lauterkeit des Verfahrens und vor allem strikte Einhaltung des Grundsatzes’Einzigartigkeit der Materie. Dieses Prinzip ist kein technisches Detail. Es ist die verfassungsmäßige Sperre, die jede Manipulation des Volkes verhindert.

Und heute springt dieses Schloss.

Die Einzigartigkeit der Materie: Ein Pfeiler des Volkswillens

In der schweizerischen Verfassungspraxis verankert und explizit anerkannt in’Artikel 139 der Schweizer Bundesverfassung, der Grundsatz der Einheit der Materie auferlegt eine einfache Regel:

Ein dem Volk zur Abstimmung vorgelegter Gegenstand muss sich auf ein einziges kohärentes Thema beziehen.

Warum? Um das zu vermeiden, was Juristen als gebundenes Votum einen Bürger zu zwingen, ein Element zu akzeptieren, das er ablehnt, um ein anderes zu erhalten, das er unterstützt.

Der Schweizer Bundesgerichtshof hat dies mehrfach in Erinnerung gerufen:

«Die Einheit der Materie zielt darauf ab, die freie Bildung des Volkswillens zu gewährleisten.»

Anders ausgedrückt: Keine institutionelle Erpressung. Kein unteilbares Paket. Keine demokratische Falle.

⚠️ EU-Rahmenabkommen und -Pakete: Ein klarer Verstoß

Die institutionellen Abkommen mit der EU – ob als «Bilaterale III» oder anders bezeichnet – gründen genau auf dem, was die Verfassung verbietet:

Eine Stapelung heterogener Domänen

Dynamische Übernahme ausländischen Rechts

Externe Arbitragemechanismen

Wesentliche gesellschaftliche Auswirkungen (Einwanderung, Arbeitsrecht, Energie usw.)

Dies alles... in einem Paket.

Das ist das genaue Gegenteil der Einheit der Materie.

Das Schweizer Volk wird aufgefordert, sich zu äußern en bloc auf zutiefst unterschiedlichen, manchmal widersprüchlichen Elementen in ihren Auswirkungen. Die Ablehnung eines Aspekts würde die Ablehnung des Ganzen bedeuten. Die Annahme eines wirtschaftlichen Teils würde eine wichtige institutionelle Umgestaltung billigen.

Das ist keine Abstimmung mehr. Das ist eine Nötigung.

Eine verfassungswidrige Abweichung

Indem sie die Einzigartigkeit der Materie umgehen, verstoßen diese Abkommen nicht nur gegen den Geist, sondern auch gegen den Buchstaben der Verfassung.

Das Prinzip ist klar:

Das Volk muss sich äußern können frei, wissentlich, ohne Manipulation.

Oder hier:

  • Komplexität verhindert echtes Verständnis
  • Das Paket verhindert die differenzierte Auswahl
  • Rechtliche Abhängigkeit verringert die zukünftige Souveränität

Es ist ein dreifacher Bruch.

Noch schlimmer ist: Die dynamische Wiederbelebung des europäischen Rechts schleichend seiner Substanz berauben würde das Referendumsrecht.

Doch wozu wählen… wenn die Regeln anderswo bereits feststehen?

Auf dem Weg zum stillen Ende der direkten Demokratie?

Was auf dem Spiel steht, geht weit über eine Wirtschaftsvereinbarung hinaus.

Dies ist ein Regimewechsel:

⮕ Aus einem System, in dem das Volk entscheidet

⮕ Zu einem System, bei dem er bestätigt

Von einer aktiven Souveränität

⮕ Zu einer normativen Abhängigkeit

Sobald der Mechanismus in Gang gesetzt ist, wird sich jede Entwicklung des europäischen Rechts durchsetzen – ohne Abstimmung, ohne Debatte, ohne Anfechtungsmöglichkeit.

Direkte Demokratie wird nicht frontal abgeschafft.

Sie wird einfach... umgangen.

Schlussfolgerung

Ein freies Volk stimmt nicht unter Zwang ab. Eine Verfassung wird nicht durch ein Paket umgangen.

Indem diese Abkommen das Prinzip der Materieeinheit verletzen, offenbaren sie ihre wahre Natur: nicht eine ausgewogene Partnerschaft, sondern eine schrittweise Übertragung von Souveränität, getarnt als Stabilität.

Die Schweiz war nie so wohlhabend wie zu Zeiten, als sie selbst Entscheidungen traf.

Auf dieses Grundrecht, auch nur teilweise, zu verzichten, ist keine Weiterentwicklung.

Es ist eine Abdankung.