Unter dem Deckmantel des wirtschaftlichen Pragmatismus versuchen einige Politiker, eine tiefgreifende Transformation unseres Systems als belanglos darzustellen. Hinter beruhigenden Worten und Stabilitätsversprechen verbirgt sich eine ganz andere Realität: eine schrittweise, lautlose juristische Integration, die sich dem demokratischen Diskurs entzieht. Das jüngste Beispiel für die Haltungen von Simon Michel ist die perfekte Illustration dafür – und verdient eine ungeschminkte Betrachtung.
Nebelspalter, 7. April 2026
In der Debatte über die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU zielen einige Äusserungen weniger auf Aufklärung als auf Beruhigung ab. Dies gilt für die Aussagen von Simon Michel, FDP-Nationalrat und Mitglied des erweiterten Vorstands von economiesuisse.
Als pädagogisch dargestellte Aussagen halten einer strengen juristischen und wirtschaftlichen Analyse nicht stand. Punkt für Punkt wird dies dargelegt.
« Nur schweizerisches Recht gilt »: eine irreführende Darstellung
Simon Michel behauptet, die Abkommen würden lediglich internationale Verpflichtungen in Schweizer Recht überführen, das souverän bleiben würde.
Diese Lesung ist unvollständig.
Die diskutierten Mechanismen basieren genau auf einem Dynamische Fortentwicklung des EU-Rechts in den abgedeckten Bereichen. Dies beinhaltet:
- eine fortlaufende Anpassung des Schweizer Rechts an europäische Entwicklungen
- ohne Beteiligung der Schweiz am EU-Gesetzgebungsprozess
- mit begrenzten und potenziell sanktionierten Ablehnungsquoten
Das Schweizer Recht wird somit zu einem Vollstreckungsinstrument und nicht mehr zu einer autonomen Entscheidungsquelle.
2. «EU-Verordnungen betreffen uns nicht»: juristisch falsch
Zu behaupten, dass europäische Verordnungen nicht für die Schweiz gelten, ignoriert das Funktionieren der bilateralen Abkommen.
In der Tat:
- die sektoriellen Abkommen integrieren ganze Bereiche von europäischen Normen
- Diese Normen haben bindende Wirkung, unabhängig davon, ob sie unmittelbar anwendbar sind oder übertragen werden
Vor allem ist die Rechtsprechung des Bundesgerichts klar: In seinem Urteil von 2015 bestätigte es bei einem Konflikt den Vorrang des Abkommens über die Personenfreizügigkeit vor dem innerstaatlichen Recht.
Mit anderen Worten, selbst “übersetzt” gibt das Schweizer Recht dem internationalen Abkommen nach.
3. «Lokale KMU sind nicht betroffen»: eine realitätsferne Argumentation
Simon Michel vertritt die Ansicht, dass nur exportorientierte Unternehmen den europäischen Normen unterliegen würden.
Diese Unterscheidung ist künstlich.
In einer vernetzten Wirtschaft wie der Schweiz:
- Die Produktionsketten sind integriert
- die Standards verbreiten sich bei allen Lieferanten
- Lokale Unternehmen müssen sich anpassen, um wirtschaftlich wettbewerbsfähig zu bleiben
Ein KMU, das die vorherrschenden Normen nicht einhält, wird einfach ausgeschieden, auch wenn es nicht direkt an die EU verkauft.
4. «EU-Normen gelten nur für den Export»: wirtschaftlich nicht tragbar
Die Idee einer Koexistenz zweier normativer Systeme – eines für den Schweizer Markt, eines für den Export – ist in der Industrie der Praxis nicht gewachsen.
Aufrechterhaltung von doppelten Produktionslinien ist:
- teuer
- komplex
- ineffektiv
Die Unternehmen setzen daher auf eine Standardisierung, die oft an europäischen Normen ausgerichtet ist, welche de facto zum Maßstab werden.
Selbst Produkte, die für Drittmärkte (USA, Asien) bestimmt sind, werden aus Optimierungsgründen oft nach diesen Standards entwickelt.
5. Beschränkter Anwendungsbereich: Eine Minimierung der Einsätze
Simon Michel lässt durchblicken, dass der Geltungsbereich der Vereinbarungen begrenzt wäre.
Oder, die in Betracht gezogenen Mechanismen umfassen:
- die Übernahme bestehender Regeln
- aber auch für alle zukünftigen abgeleiteten Rechte, insofern sie mit den Vereinbarungen in Verbindung stehen
Dies eröffnet potenziell ein breites Anwendungsspektrum für:
- Agrar- und Lebensmittelindustrie
- die Energie
- die Transporte
- la santé
- andere strategische Sektoren
Es handelt sich nicht um einen starren Rahmen, sondern um ein sich entwickelndes System.
6. Der demokratische blinde Fleck
Das Kernproblem bleibt umgangen.
Die dynamische Rechtsfortbildung beinhaltet:
- eine Ausarbeitung von Normen außerhalb des schweizerischen demokratischen Rahmens
- eine eingeschränkte Anpassungsfähigkeit
- struktureller Druck im Falle einer Ablehnung
Dies verändert das institutionelle Gleichgewicht, indem es die direkte Kontrolle über den normativen Prozess reduziert.
Schlussfolgerung – Hinter der beruhigenden Rhetorik eine strukturierende Realität
Die Äußerungen von Simon Michel sind Teil einer Strategie zur Banalisierung eines Prozesses, der weit über eine einfache technische Vereinbarung hinausgeht.
Die festgestellten Fakten zeigen etwas anderes:
- eine schrittweise juristische Integration
- eine breite Verbreitung europäischer Standards
- eine strukturelle Auswirkung auf die Wirtschaft und die Institutionen
Die Debatte verdient mehr als Vereinfachungen.
Er verlangt eine klare Darstellung der beteiligten Mechanismen, damit jeder das Ausmaß der Entscheidungen, die dem Volk vorgelegt werden, vollständig erfassen kann.