Abkommen Schweiz-EU: Die Unumkehrbarkeit eines Souveränitätsverlusts

Was, wenn die Frage nicht mehr wirtschaftlich, sondern institutionell ist?
In einem von der NZZ veröffentlichten Interview spricht der ehemalige Bundesjurist Paul Richli eine selten so deutlich formulierte Warnung aus: Die Übernahme von EU-Recht und die neuen institutionellen Abkommen mit der EU könnten das politische Funktionieren der Schweiz grundlegend verändern - bis zu dem Punkt, an dem ein Zurück kaum mehr möglich ist. Eine wichtige Debatte, um zu verstehen, was hinter diesen Verträgen wirklich gespielt wird.

Die Debatte über die künftigen institutionellen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union taucht immer wieder im öffentlichen Raum auf. Von ihren Befürwortern als bloßer «Stabilisierungsmechanismus» für die bilateralen Beziehungen dargestellt, würden diese Verträge in Wirklichkeit eine tiefgreifende Veränderung der rechtlichen und politischen Struktur der Eidgenossenschaft mit sich bringen.

Eine kürzlich veröffentlichte Debatte, die von der Neue Zürcher Zeitung (NZZ) vom 27. Februar 2026 beleuchtet das Ausmaß dieser Herausforderungen. Zwei Juristen stellen darin ihre Analysen einander gegenüber: Martin Dumermuth, ein ehemaliger hoher Beamter des Eidgenössischen Justizdepartements, der die Abkommen befürwortet, und Paul Richli, Der ehemalige Rektor der Universität Luzern und Spezialist für öffentliches Recht lehnt dies strikt ab.

Die von Paul Richli formulierten Warnungen verdienen besondere Aufmerksamkeit. Sie beschreiben präzise die institutionellen Folgen einer solchen Regelung.

Eine wichtige Übertragung rechtlicher Befugnisse

Laut Paul Richli ist die Annahme eines Mechanismus zur’dynamische Angleichung an das europäische Recht einen grundlegenden Bruch in der schweizerischen Verfassungsordnung darstellen würde.

Wie er erklärt:

«Die Übernahme von EU-Recht hätte enorme Auswirkungen. Der Bundesrat spielt die Folgen herunter».»

Das zentrale Problem liegt in der Logik der Regelung selbst. Die europäischen Normen entwickeln sich ständig weiter. Ein dynamischer Angleichungsmechanismus würde bedeuten, dass die Schweiz ihr innerstaatliches Recht an diese Entwicklungen anpassen müsste, oftmals ohne direkte Beteiligung am Entscheidungsprozess.

Richli betont, dass diese Entwicklung die Funktionsweise des politischen Systems der Schweiz grundlegend verändern würde:

« Das Parlament würde seine Rolle abtreten. Es würde keinen Konsultationsprozess mehr geben. Die Wirtschaft würde jede Möglichkeit verlieren, das Parlament zu beeinflussen; sie müsste direkt in Brüssel Lobbyarbeit betreiben.»

Mit anderen Worten: Ein erheblicher Teil der normativen Produktion würde nicht mehr über die traditionellen Schweizer Institutionen - Vernehmlassungen, Parlamentsdebatten und letztlich die direkte Demokratie - laufen.

Die Illusion eines Schweizer Einflusses in Brüssel

Einige Befürworter der Abkommen argumentieren, dass die Schweiz dennoch einen informellen Einfluss auf die EU-Gesetzgebung ausüben könnte.

Für Richli ist diese Vorstellung weitgehend eine Illusion.

Er erinnert insbesondere an das Beispiel der Staaten der’Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) :

«Das Beispiel der EWR-Mitgliedstaaten, die praktisch keine Entscheidungsbefugnis haben, zeigt dies.»

Diese Länder müssen einen Großteil des EU-Rechts übernehmen, ohne wirklich an dessen Gestaltung beteiligt zu sein. Die Schweiz würde Gefahr laufen, in eine vergleichbare Situation zu geraten: Sie müsste Normen anwenden, die anderswo beschlossen wurden.

Der Mechanismus der «Ausgleichsmaßnahmen»

Ein weiteres besonders sensibles Element betrifft die Ausgleichsmaßnahmen die die Europäische Union im Falle von Abweichungen auferlegen könnte.

Richli beschreibt ein rechtlich asymmetrisches System:

«Die EU könnte Ausgleichszahlungen in jedem Bereich vorschreiben, auch ohne Bezug zum Thema, wie bei medizinischen Produkten oder Lebensmitteln.»

Diese Logik schafft eine ständige Unsicherheit :

«Die Schweiz weiß nicht, wo die EU eingreifen wird. Niemand möchte das Risiko eingehen, von einer unbekannten Ausgleichsmaßnahme betroffen zu sein».»

In einem solchen System würde der politische und wirtschaftliche Druck einen starken Anreiz für die Schweiz darstellen, die geforderten Anpassungen zu akzeptieren, selbst wenn es keine Einigung gibt.

Die ungewisse Rolle des Schiedsgerichts

Die Abkommensentwürfe sehen einen Streitbeilegungsmechanismus vor, der sich auf ein Schiedsgericht stützt.

Doch Richli fragt sich, wie es wirklich funktioniert:

«Wie soll das Schiedsgericht feststellen, ob außergerichtliche Maßnahmen verhältnismäßig sind?»

Er betont auch die entscheidende Bedeutung der ernannten Persönlichkeiten:

«Das hängt sehr stark von der Person ab, die in das Schiedsgericht gewählt wird, und von ihrer Fähigkeit, unsere Interessen wirklich zu vertreten.»

Als Warnung erwähnt er die Erfahrung des Schweizer Richters bei der Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Der Ausschuss hat in einigen Fällen gegen die schweizerische Position gestimmt.

Wachsender Integrationsdruck

Richli ist außerdem der Ansicht, dass diese Abkommen keine dauerhafte Stabilisierung darstellen würden, sondern eher einen Schritt hin zu einer schrittweisen Integration.

Er behauptet:

«Es ist wahrscheinlich, dass die EU bald zusätzlichen Druck ausüben wird, damit die Schweiz auch in anderen Bereichen, wie dem Freihandelsabkommen, dynamische Gesetze verabschiedet.»

Seiner Meinung nach ist das strategische Ziel Brüssels klar: Vermeidung regelmäßiger Neuverhandlungen mit der Schweiz und schrittweise Integration ihres Rechtsrahmens in den der Union.

Das Beispiel der aktuellen Handelsspannungen

Richli erinnert auch daran, dass es trotz der derzeitigen Vereinbarungen bereits wirtschaftliche Spannungen gibt.

Er nennt insbesondere den europäischen Druck auf bestimmte Industriezweige :

«Wir sehen derzeit, wie die EU Zölle auf Schweizer Stahlspezialitäten erheben will. Dies ist ein eklatanter Verstoß gegen das Freihandelsabkommen».»

Mit anderen Worten: Auch unter den derzeitigen Rahmenbedingungen sind die Beziehungen weiterhin von wiederkehrenden Handelskonflikten geprägt.

Der entscheidende Punkt: die Irreversibilität

Richlis zentrale Warnung betrifft jedoch die irreversible Dimension dieser Vereinbarungen.

Er fasst diese Tatsache unmissverständlich zusammen:

«Wir müssen uns darüber im Klaren sein: Wenn wir diese Abkommen abschließen, wird es fast unmöglich sein, das Rad der Geschichte zurückzudrehen.»

In einem System, in dem ein Großteil des Rechts schrittweise an das der Europäischen Union angeglichen würde, wäre ein Austritt politisch und rechtlich äußerst kompliziert.

Schlussfolgerung - Die grundlegende Frage: Wer entscheidet in der Schweiz?

Im Grunde geht die Debatte weit über die rein technische Verwaltung der Beziehungen mit der Europäischen Union hinaus.

Die zentrale Frage ist institutionell: wer entscheidet, welches Recht in der Schweiz anwendbar ist?

Das helvetische Modell beruht seit Jahrhunderten auf einem besonderen Gleichgewicht :

Bund, Kantone, Wirtschaftsberatung, direkte Demokratie und parlamentarische Rechenschaftspflicht.

Wenn ein immer größerer Teil der Gesetzgebung aus einer externen Rechtsordnung stammt, verändert sich dieses Gleichgewicht mechanisch.

Wie Paul Richli in dem Interview zusammenfasst, das von der NZZ (27. Februar 2026) :

« Wir sind naiv zu glauben, dass wir keine wichtigen Befugnisse verlieren würden.»

Mit anderen Worten: Hinter der diplomatischen Sprache der «institutionellen Vereinbarungen» spielt sich eine viel grundlegendere Frage ab: die Fähigkeit der Schweiz, Herrin ihres eigenen Rechts zu bleiben.