Während sich die Debatte über die Integrationsabkommen Schweiz-EU zuspitzt, stört eine Stimme aus der höchsten europäischen Industrieebene den herrschenden Konsens. In einem Interview mit der Weltwoche (15. Februar 2026) warnte Wolfgang Reitzle - ein erfahrener Manager und Kenner der wirtschaftlichen und rechtlichen Strukturen der EU - vor einer Entwicklung, die weit über die bloße kommerzielle Zusammenarbeit hinausgehen würde.
Seine Aussage bezieht sich nicht auf den Marktzugang, sondern auf etwas Grundlegenderes: die Vereinbarkeit des Rechtssystems der EU mit dem auf der direkten Demokratie basierenden institutionellen Modell der Schweiz.
Quelle: Die Weltwoche, 15. Februar 2026
(Übersetzung eines Interviews mit Wolfgang Reitzle)
Ein hochrangiger deutscher Manager, der in der Schweiz lebt, schlägt Alarm.
Und seine Äußerungen stammen weder von einem marginalen Oppositionellen noch von einem politischen Aktivisten.
Wolfgang Reitzle - ehemaliger Vorstandsvorsitzender von LafargeHolcim, Mitglied des Aufsichtsrats der Deutschen Telekom und derzeitiger Aufsichtsratsvorsitzender der Continental AG - ist mit den industriellen und institutionellen Abläufen in Europa bestens vertraut.
Sein Befund zu den Integrationsabkommen 2024 zwischen der Schweiz und der EU ist klar:
das Risiko ist nicht kommerziell. Es ist ein systemisches Risiko.
1. Eine falsche Handelsdebatte
Seiner Meinung nach könnte die Schweiz durchaus abschließen gezielte sektorale Vereinbarungen mit der Europäischen Union.
Die eigentliche Frage wäre anderswo:
Warum sollte die gesamte Schweizer Bevölkerung dem Rechtssystem der EU unterworfen werden?
Die Schweiz ist nicht Mitglied der Union.
Sie wählt weder die Kommission, noch das Europäische Parlament oder die Richter des Gerichtshofs.
Die neuen Mechanismen sehen jedoch eine dynamische Rechtsangleichung mit einer zentralen Rolle des Gerichtshofs der Europäischen Union im Streitfall vor.
Wir sprechen hier nicht mehr von Marktzugang.
Wir sprechen von einer normativen Hierarchie.
2. Die institutionelle Frage: Direkte Demokratie vs. externes Primat
Reitzle formuliert eine folgenschwere Kritik:
Der Gerichtshof entscheidet nicht nur in Rechtsfragen; er fungiert auch als Durchführungsorgan der Kommission.
Ob man diese Einschätzung teilt oder nicht, eine Tatsache drängt sich auf:
- In der Schweiz ermöglicht die Volkssouveränität sowohl die Initiative als auch das Referendum.
- In der EU hat das Recht Vorrang vor den nationalen Verfassungen.
- Die Entscheidungen des EuGH sind bindend und endgültig.
Die Spannung ist offensichtlich.
Kann ein partizipatives Modell, das auf direkter Demokratie beruht, beibehalten werden, wenn im Konfliktfall der letzte Schiedsspruch den Schweizer Institutionen entzogen wird?
3. Bürokratie und Wettbewerbsfähigkeit: eine zu wenig dokumentierte Debatte
Der andere vorgebrachte Kritikpunkt betrifft die Bürokratisierung.
Einige nützliche Zahlen zur Kontextualisierung :
- Im Jahr 2025 führte die Europäische Kommission mehr als 1400 Rechtsakte ein (Rekord seit 2010).
- Deutsche Unternehmen beklagen eine zunehmende Regulierungsüberlastung.
- Der Anteil der KMU an der Schweizer Wirtschaft (über 99 % der Unternehmen) macht das Land besonders anfällig für eine normative Inflation.
Die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz beruht auf :
- Rechtssicherheit,
- die Schnelligkeit der Entscheidungsfindung,
- Steuerstabilität,
- und eine relativ schlanke Verwaltung.
Jeder automatische Import von externem Recht wirft mechanisch die Frage nach den Kosten der Einhaltung auf.
4. Der Kern des Problems: Unabhängigkeit bei der Entscheidungsfindung
Die Debatte ist nicht emotional. Sie ist institutionell.
Die Schweiz ist :
- ein Bundesstaat,
- eine halbdirekte Demokratie,
- ein System, das auf Subsidiarität und internen Kompromissen beruht.
Die EU ist :
- ein supranationales Konstrukt,
- die auf dem Vorrang des europäischen Rechts beruht,
- strukturiert um eine mächtige Exekutive (Kommission).
Diese beiden Logiken können zusammenarbeiten.
Aber können sie verschmelzen, ohne eine der beiden zu verändern?
Reitzle spricht von einem «System der übermäßigen Bürokratisierung», das langfristig die Unabhängigkeit der Schweiz schwächen kann.
Über den Ton kann man streiten.
Aber die Frage verdient es, ernsthaft gestellt zu werden.
Was die Debatte wirklich untersuchen sollte
✔️ Welche Branchen erfordern wirklich eine dynamische Ausrichtung?
✔️ Gibt es rein kommerzielle Alternativen?
✔️ Wie würde sich das auf zukünftige Volksinitiativen auswirken?
✔️ Welche institutionellen Leitplanken sind wirklich bindend?
✔️ Wurde das Kosten-Nutzen-Verhältnis objektiv quantifiziert?
Schlussfolgerung: Die Wahl eines Zivilisationsmodells
Im Grunde geht es nicht nur um die Wirtschaft.
Es geht um das Schweizer Modell selbst:
Ein Land, in dem die Bürger die politischen Eliten korrigieren können.
Ein Land, in dem die Legitimität von der Volksabstimmung kommt.
Ein Land, das seinen letzten Schiedsrichter nie an ein externes Gericht delegiert hat.
Die Frage ist nicht:
«Für oder gegen Europa sein».»
Die Frage ist:
Will die Schweiz der Architekt ihrer eigenen Regeln bleiben - oder zur lokalen Verwalterin einer externen Rechtsordnung werden?
Die Debatte ist eröffnet.
Sie muss aber endlich ohne Tabus geführt werden.
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