Abkommen Schweiz-EU: Die stille Architektur einer Bevormundung - was Paul Richli enthüllt

1. Eine Warnung aus dem Herzen des Schweizer Verfassungsrechts

Die Äußerungen von Paul Richli sind keine politische Analyse.

Dies ist eine wichtige juristische Warnung, die von einem der letzten führenden Schweizer Verfassungsrechtler ausgesprochen wurde.

Und die Warnung ist klar: Die neuen Abkommen Schweiz-EU sind keine technischen Abkommen - es sind Transformationsabkommen.

Richli beschreibt nicht nur eine einfache Entwicklung, sondern einen Wandel des politischen Systems der Schweiz.

2. Eine unausgesprochene Übertragung von Souveränität: Das Ende der Schweizer Legislative

Richli weist auf den Schlüssel zum Mechanismus hin: unter diesen Vereinbarungen,

«Die legislative Macht des Parlaments würde sich auf ein Vetorecht beschränken».»

Ein Veto, das unter der Androhung von Sanktionen ausgeübt wird, ist ein Scheinveto.

Das ist Recht unter Zwang - also Nicht-Recht.

Die EU führt hier ein System ein, in dem nicht gehorchen teurer ist als gehorchen, was das Parlament und in weiterer Folge das souveräne Volk mechanisch in ein Organ der automatischen Zustimmung verwandelt.

3. Die perfekte Falle: Die Schaffung eines Anti-Referendumskartells

Richli beleuchtet einen psychologischen und systemischen Effekt, den niemand in den enthusiastischen Pro-EU-Leitartikeln erwähnt:

«Dies könnte ein Kartell gegen jedes Referendum schaffen: Niemand wird riskieren wollen, von den Ausgleichsmaßnahmen betroffen zu sein.»

Hier zerfällt die direkte Demokratie.

Es ist nicht Brüssel, das das Referendum verbietet:

ist es das individuelle, sektorale und wirtschaftliche Risiko, das die öffentliche Debatte versteinert.

Eine brillante Strategie des Legal Engineering :

Ein System schaffen, in dem sich die Menschen nicht mehr trauen, frei zu wählen, auch wenn ihnen das formale Recht dazu verbleibt.

4. Die Ausweitung des Bereichs der europäischen Zwangsmaßnahmen

Richli fügt hinzu, dass die Bereiche, die der obligatorischen Übernahme von EU-Recht unterliegen, explodieren werden:

  • Elektrizität

  • Lebensmittelsicherheit

  • Mehrere technische Standards

Und er weist auf einen monumentalen Widerspruch hin:

Parteien, die strengere Regelungen zum Schutz der Gesundheit oder der Umwelt fordern, werden dieses Recht verlieren, denn :

«Es wird nicht mehr möglich sein, strengere Regeln als die der EU zu haben».»

Anders formuliert:

Die Schweiz verzichtet auf ihr Vorsorgeprinzip, ihre Regulierungskultur und ihre normative Autonomie.

5. Der Bundesrat: Schuldige Leichtfertigkeit

Richli ist von seltener Schwere:

«Der Bundesrat hat diesen Verträgen viel zu wenig Bedeutung beigemessen [...] man sieht, dass es im Bundesrat keine Juristen mehr gibt.»

Diese Feststellung ist brisant.

Er impliziert, dass die Hüterin der Verfassung - die Exekutive - versagt hat.

Eine institutionelle Kritik, die es seit den 1990er Jahren fast nicht mehr gegeben hat.

6. Das starke Zitat, das alles zusammenfasst

Hier ist der Satz, der sich durch das ganze Interview zieht:

«Diese Abkommen werden die Schweiz verändern».»

- Paul Richli, NZZ am Sonntag, 16.11.2025

Dies ist das rechtliche Äquivalent zu einem nationalen Alarmsignal.

Schlussfolgerung - Die Schweiz wird nicht von der EU bedroht: Sie wird von ihrer eigenen Naivität bedroht

Die Äußerungen von Paul Richli verurteilen Brüssel nicht; ;

verurteilen sie unsere Unberechenbarkeit.

Die Frage ist nicht mehr:

« Welche Vorteile werden wir haben?»

Sondern:

«Wie viel Souveränität sind wir bereit zu opfern, ohne dies auch nur als Beitritt zu bezeichnen?»

Diese «Bilateralen Abkommen III» sind in Wirklichkeit Unilaterale Abkommen III :

Automatische Annahme, Sanktionen bei Ablehnung, strukturelle Zwänge, schrittweise Ausrottung der direkten Demokratie.

Die Schweiz wird nicht von einem Imperium absorbiert.

Sie gibt sich selbst auf - aus politischer Bequemlichkeit, aus intellektueller Faulheit, aus Selbstaufgabe.

Und genau um dies zu verhindern, ist souveränistische Wachsamkeit kein Luxus: Sie ist eine verfassungsrechtliche Notwendigkeit.